Pflege braucht kompetente Partner

Von der Kontaktaufnahme bis zur Betreuung

Nach erster Kontaktaufnahme mit uns, erfolgt ein persönliches Gespräch bei der pflegebedürftigen Person gemeinsam mit deren Angehörigen oder Vertrauenspersonen. Wir ermitteln die genauen Bedürfnisse mit Hilfe eines Frage- und Erhebungsbogen mit ihnen.

Durch die Erkenntnisse dieses Gespräches wird eine genau auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Pflegekraft (Altenpfleger / Altenpflegerin) ausgesucht. 

 

Diese steht dann innerhalb von 7 bis 10 Tagen zur Verfügung. Die Pflegekraft benötigt bei der zu pflegenden Person, ein eigenes Zimmer, und muss die Möglichkeit haben, das Bad, WC und die Küche (inkl. der Lebensmittel) mitzubenutzen.

 

Die Pflegekraft für die Altenbetreuung wird bei der An- und Abreise persönlich von uns, zu Ihnen gebracht und am letzten Tag wieder abgeholt. Der Wechsel der Pflegekraft erfolgt in einem 2-3 wöchigen Rhythmus.

 

Darin sehen wir, den größten Vorteil. Durch diesen Rhythmus können sich die Pflegekraft und auch die zu pflegende Person besser aufeinander einstellen bzw. aneinander gewöhnen. Sollte es zu Problemen mit der Pflegekraft kommen, bitten wir um sofortige Kontaktaufnahme mit uns.

 

 

Am Anreisetag, wird im Beisein von uns, zwischen Ihnen, und der Pflegekraft der Personenbetreuungsvertrag mit allen zu erfüllenden Tätigkeiten unterzeichnet. Danach werden von uns, alle erforderlichen Behördenwege und Anmeldungen durchgeführt.

Der Wechsel der Pflegekraft erfolgt nach 2-3 Wochen automatisch. Dieser wird von uns koordiniert und der genaue Termin mit Ihnen abgesprochen.

 

Fachwissen und Qualifikation des Personals für die 24-Stunden-Pflege Das Gesetz über Sozialleistungen bestimmt eindeutig, dass die Arbeit eines Pflegers nur die Person ausüben kann, die die Ausbildungsbedingungen erfüllt.
Das qualifizierte Pflegepersonal übt seine Tätigkeit der 24-Stunden-Pflege nach erfolgreichem Abschluss eines akkreditierten Pflegekurses aus und weist sich durch ein gültiges Zertifikat aus. Das medizinische Personal weist seine Ausbildung durch ein Abiturzeugnis, ggf. durch ein Diplom, nach. Alle vorgelegten Urkunden werden amtlich beglaubigt und in die deutsche Sprache übersetzt.
Unser Pflegepersonal wird ordentlich über seine Rechte und Pflichten bezüglich der Personen, die auf die Betreuung angewiesen sind, belehrt. 

 

      Zu den Grundtätigkeiten der Betreuung gehören z.B.:

 

  • Unterstützung bei der Körperpflege,
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden,
  • Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei der Arzneimittelaufnahme,
  • Unterstützung bei Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und
  • Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen
  • Haushaltsdienstleistungen, vor allem: Zubereitung und Geben von Mahlzeiten, Einkäufe, Räumungsarbeiten, Hausarbeiten, Sicherstellen eines gesunden Klimas, Pflanzen- und Tierpflege, Waschen, Bügeln usw.
  • Unterstützung und Hilfe bei den täglichen Aufgaben: Organisation des Tagesprogramms, Aufrechterhalten der Interessen des Pflegebedürftigen, Hilfeleistung bei täglichen Tätigkeiten usw.
  • Gesellschaftliche Funktion: gesellschaftliche Veranstaltungen, Gespräche, Aufrechterhalten der gesellschaftlichen Kontakte zur Familie und zu Freunden, Zusammenarbeit bei den gesellschaftlichen Aktivitäten usw.
  • Ordentliche Buchführung von Haushaltsrechnungen und Nachweis der Ausgaben für den Pflegebedürftigen.
  • Organisation beim Austausch mit einem anderen Pfleger bzw. einer anderen Pflegerin.
  • Verabreichung von Arzneimitteln,
  • Anlegen von Verbänden und Bandagen,
  • Verabreichung von subkutanen Insulinspritzen,
  • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens oder einfache Wärme- und Lichtanwendungen.