Pflege braucht kompetente Partner

AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Rundumpflege24 

Rundumpflege24 ist ein Dienstleistungsunternehmen das die Vermittlung von selbständigen Betreuungs- und Pflegekräften (Personenbetreuung) an Privatkunden zum Ziel hat. Dabei fungiert Rundumpflege24 ausdrücklich als Vermittler zwischen den Auftraggeber (zu pflegende Person oder deren Angehörigen bez. Vertreter) und der Betreuungskraft. Die vermittelten Betreuungskräfte arbeiten auf Basis eines Werkvertrages als selbständige Unternehmer. 

2. Geltungsbereich 

Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vermittlungsvertrages zwischen den Kunden und Rundumpflege24. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen. Es liegt kein Unterschied darin, ob diese Dienstleistungen kostenpflichtig oder kostenfrei für den Auftraggeber sind. 

3. Vertragsbeginn und Kündigung 

Mit dem Tag der Unterfertigung tritt der Vertrag in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht ein Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss (Tag der Unterfertigung des Vertrages) ohne Angaben von Gründen mittels eingeschriebenen Brief. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu jeden 15. des Monats oder Monatsletzten mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen auch nur eines der nachstehenden Gründe schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. 

  • Bei tätlichen Angriffen der zu betreuenden Person oder deren nahen Angehörigen, Bezugspersonen oder sonstigen mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Person gegen die Betreuungsperson. 
  • Bei Verletzung der Intimsphäre bzw. Privatsphäre der Betreuungsperson durch die zu betreuende Person oder deren nahen Angehörigen, Bezugspersonen oder sonstigen mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Person. 
  • Wenn Umstände eintreten, durch die die Betreuungsperson in Zuge ihrer Leistungen sich gesundheitlich oder sonstiger Weise gefährden würde. 
  • Wenn der/die Auftraggeber/in oder die zu betreuende Person von der Betreuungsperson Leistungen verlangt, zu deren Erbringung die Betreuungsperson nicht berechtigt ist. 
  • Wenn die zu betreuende Person bei Bedarf an medizinischen oder pflegerischen Leistungen deren Inanspruchnahme trotz schriftlicher Aufforderung unter Hinweis auf die Folgen verweigert oder nicht veranlasst. 
  • Diebstahl, Veruntreuung oder sonstige Vermögensdelikte der Betreuungsperson gegen die/den Auftraggeber/in oder die zu betreuende Person. 
  • Mutwillige Sachbeschädigung der Betreuungsperson im Haushalt der zu betreuenden Person oder der/des Auftraggeber/in. 
  • Nichtzahlung des Honorars oder Aufwandsentschädigung 

Dieser Vertrag verliert seine sofortige Wirkung bei Tod oder dauernden Einweisung in ein Pflegeheim oder Seniorenheim der zu betreuenden Person. 

4. Auswahl der Betreuungskraft 

Rundumpflege24 sucht unter Berücksichtigung der Anforderung laut Bedarfsanalyse eine/en geeigneten selbständige Betreuungsperson aus und weist diese der/dem Auftragnehmer zu. Der/die Auftragnehmer/in nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Leistungen der Personenbetreuung von einer oder mehreren Betreuungspersonen erbracht werden kann. Weiters erklärt er/sie sich ausdrücklich damit einverstanden, nicht auf eine bestimmte Betreuungsperson Anspruch zu haben. Rundumpflege24 ist verpflichtet, noch vor der Unterfertigung des Vermittlungsvertrages ein Aufklärungsgespräch durchzuführen die/den Auftraggeber/in umfassend über die Rahmenbedingungen der 24-Stunden Personenbetreuung, gesetzlichen Grundlagen, mögliche Förderungen und Kosten aufzuklären. 

5. Leistungen 

Die Rundumpflege24 nimmt nach Unterfertigung des Vermittlungsvertrages und ausfüllen des Erhebungsbogen die Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson auf. Rundumpflege24 übernimmt die Koordination für den Wechsel, sowie An- und Abreise der Betreuungspersonen. Rundumpflege24 ist durch die selbständigen Betreuungspersonen bevollmächtigt sie in allen Vertragsangelegenheiten, gewerberechtlichen Belangen und Verfahren, (insbesondere Gewerberückmeldung, Ruhend- und Wiederaufnahmemeldung, Neufög), Geldangelegenheiten, Sozialversicherungsangelegenheiten sowie Finanzamtsgelegenheiten zu vertreten. Weiters ist Rundumpflege24 berechtigt die Betreuungsleistung die mit der selbständigen Betreuungsperson (Werkvertrag) vereinbart wurden in ihrem Namen in Rechnung zu stellen, samt aller Nebengebühren wie Reisekosten. 

6. Kosten 

Für die in Punkt 4 und 5 angeführten Leistungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Vermittlung der Betreuungsperson ist eine Aufwandsentschädigung lt. Vermittlungsvertrag innerhalb von 5 Tagen sowie alle 6 Monate fällig. Wird dieser Betrag nicht innerhalb von 5 Tagen auf das Konto der Auftragnehmer überwiesen, ist Rundumpflege24 berechtigt die Leistung zu verweigern bzw. die Betreuungsperson abzuziehen. Kunden und deren Angehörigen haben kein Mitspracherecht über die Bezahlmodalitäten der Rundumpflege24 an die selbständigen Pflege- bzw. Betreuungskraft. Sollte ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss erfolgen, ist auf jedenfall die Hälfte der Vermittlungsgebühr zu leisten. Ist das Pflege- bzw. Betreuungspersonal schon am Weg zu der betreuenden Person sind die Reisekosten sowie die gesamte Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Sollte eine Betreuungsperson, die den Auftraggeber durch Rundumpflege24 bekannt geworden ist, in irgendeiner Art und Weise vom Auftraggeber oder deren Dritten beschäftigt werden, wird sofort die Aufwandsentschädigung gemäß Vermittlungsvertrag und zuzüglich eine Vertragsstrafe in der Höhe von 4500.- fällig. 

7. Haftung 

Rundumpflege24 übernimmt keinerlei Haftungen über das Verhalten (z. B. Pflegefehler, Sachschäden, usw.....) der Betreuungskraft. Der/die Auftragnehmer/in nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, das die Betreuungskraft die Leistungen als selbstständige Unternehmer/in erbringe und das Gewerbe der Personenbetreuung gemäß 159 GewO.1994 ausübt. Rundumpflege24 übernimmt keinen Kostenersatz nach einer erfolgreichen Vermittlung einer Betreuungskraft das diese innerhalb einer bestimmten Zeit vor Ort ist, oder wenn es zu Verzögerung oder Ausfall der Betreuungskraft kommt. Der Auftragnehmer versichert die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben auf den Erhebungsbogen zur Ermittlung der Betreuungskraft. 

8. Datenspeicherung 

Rundumpflege24 ist berechtigt, kundenspezifische erhobene Daten schriftlich und auf EDV-Datenträgern zu speichern und im Rahmen der zur Vermittlung notwendigen Tätigkeiten und Datenaustauschvorgängen zu verwenden. Weitere Verwendungsarten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Tätigkeit sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftraggebers nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer des Vermittlungsvorganges und darüber hinaus für die Dauer eines entstehenden Vertragsverhältnisses gespeichert. Weiter Speicherungen erfolgen zu Buchungszwecken in notwendigen Umfang. Der Auftraggeber versichert, ihm zur Kenntnis gelangte Daten von Betreuungspersonal nicht an Dritte weiterzuleiten. 

9. Sonstiges 

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder der Vermittlungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag oder der AGB sind schriftlich zu vereinbaren, mündliche Vereinbarungen oder absprachen haben keine Gültigkeit. Der Gerichtsstand von Rundumpflege24 ist Steyr. Es gilt österreichisches Recht.