Pflege braucht kompetente Partner

Rechtliches

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Mit Legalisierung der Personenbetreuung in Österreich gemäß Teilnovellierung der Gewerbeordnung mit dem Jahr 2007 wurde die Möglichkeit geschaffen, die 24-Stunden-Betreuung in den eigenen 4 Wänden gesetzeskonform und legal zu organisieren. Grundsätzliche Möglichkeit ist das "Nichtselbständigen-Modell" bzw. das "Selbständigen-Modell". Nunmehr können auf dem Gebiet der Personenbetreuung gemäß innerösterreichischer Gesetzgebung und EU-Recht legal Personenbetreuerinnen aus den osteuropäischen EU-Ländern in Österreich tätig werden. Die neue gültige gesetzliche Rahmenorganisation ermöglicht daher auch gesetzeskonforme Personenbetreuung durch Betreuungskräfte aus den östlichen EU-Staaten.


Staatliche Information

Da die Republik Österreich an legaler, effektiver Betreuung für pflegebedürftige Senioren interessiert ist, wurde eine große Anzahl von Informationsbroschüren in Druckform sowie via Internet herausgegeben. Sie ermöglichen dem Interessierten eine ausführliche Beschäftigung mit dieser recht komplexen Materie. Im Folgenden geben wir einige staatliche Internetadressen wieder, die gute Informationen zu diesem Bereich bieten. Personen, die weitergehende Information benötigen, mögen sich daher bei den folgenden Links kundig machen.

http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/24_Stunden_Betreuung
http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/Pflegegeld
http://www.bmsk.gv.at


Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine staatliche Leistung, das dem pflegebedürftigen Menschen eine Abgeltung seiner erhöhten Aufwendungen aus notwendiger Betreuungstätigkeit geben soll. Voraussetzung ist ein Ruhegenußbezug der Republik Österreich oder ein Anspruch gem. Landespflegegesetz. Für die Antragstellung ist jener Rechtsträger zuständig, der die Pension oder Rente des Betreuungsbedürftigen auszahlt. Erforderlich ist ein Antrag und eine Untersuchung durch einen ärztlichen Sachverständigen. Das Pflegegeld ist je nach dem Ausmaß des zeitlichen Pflegeaufwandes in 7 Stufen gegliedert und beträgt (Werte gültig ab 01.01.2011):

  • Stufe 1: €   154,20
  • Stufe 2: €   284,30
  • Stufe 3: €   442,90
  • Stufe 4: €   664,30
  • Stufe 5: €   902,30
  • Stufe 6: € 1.260,00
  • Stufe 7: € 1.655,80

Nähere und ausführliche Informationen der Pflegegeldproblematik können über den Link
http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/24_Stunden_Betreuung
http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/Pflegegeld
http://www.bmsk.gv.at
oder bei der Pensionsversicherungsanstalt abgefragt werden.


Pflegezuschuss

Zweck dieser Förderung ist es der betreuungsbedürftigen Person einen kleinen Ausgleich für die erhöhten finanziellen Aufwendungen, die aus der Behinderung resultieren, staatlicherseits zukommen zu lassen. Die Förderung beträgt für unselbständig tätige Betreuerinnen bis zu € 1.100,-- sowie für selbständig tätige Betreuer bis zu € 550,-- monatlich (für zwei BetreuerInnen). Die Betreuung muß gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Die Betreuungskräfte müssen eine fachliche, theoretische Ausbildung oder eine mindestens 6-monatige Betreuungsdauer bei ein und demselben Förderungswerber nachweisen. Es besteht eine Einkommensgrenze beim Förderungswerber von € 2.500,-- netto monatlich.

Weitere Informationen können dem Link http://www.pflegedaheim.at sowie dem Informationsstellen der Bundessozialämter in allen neun Bundesländern entnommen werden. Ein Antrag kann mit unserer Hilfe beim Bundessozialamt gestellt werden.


Steuerliche Behandlung der Pflegekosten

Diese sind (abzüglich Förderung und Pflegegeld) als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt beim Betroffenen, mit Selbstbehalt bei Angehörigen) abzugsfähig. Das heißt, sie mindern Ihre Steuerbemessungsgrundlage. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Ihr Rundumpflege24-Team.