Es ist gut zu wissen, an wen wir uns vertrauensvoll wenden können, wenn wir oder jemand aus unserer Familie eine helfende Hand braucht.
Die Pflege einer nahen oder anvertrauten Person ist zeitgemäß, aber körperlich und auch psychisch eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit.
Daher übernehmen diese Hilfe und Dienstleistung in großem Umfang erfahrene Betreuer, die die Ansprüche an und den Umfang solcher Arbeiten gut kennen, die bei der Ausübung einer 24-Stunden-Pflege nötig sind.
Wir sehen die Arbeit der Betreuer als eine Mission die in einem besonderen Maße hilft, dem Pflegebedürftigen, aber auch den Familienmitgliedern ein angenehmes Leben zu ermöglichen.
Unsere Betreuer gehen sensibel auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen ein, wodurch sie zu einem besseren Wohlbefinden und zu einer sehr guten Lebensqualität des Pflegebedürftigen beitragen. Stören Charaktereigenschaften des und Meinungsverschiedenheiten mit dem Pflegepersonal das geistige Wohlbefinden des Pflegebedürftigen oder eines Familienmitglieds, müssen unsere Agenturmitarbeiter informiert werden.
Der Pflegebedürftige muss sich in der Gesellschaft des Betreuers wohl und sicher fühlen. Aus unserer bisherigen Praxis der 24-Stunden-Pflege wissen wir, dass nach dem ersten Zusammentreffen die ersten drei Tage sowohl für den Pflegebedürftigen, als auch für das Pflegepersonal sehr herausfordernd sind.
Das Pflegepersonal fängt an, den gemeinsamen Haushalt wie ein nahes Familienmitglied zu benutzen, was das bisherige Leben des Pflegebedürftigen, u.U. aber auch das von Familienmitgliedern beeinflusst.
Für die Betreuer ist das eine radikale Änderung und anspruchsvolle Situation, weil sie sich in einem großen Maß den traditionellen Gewohnheiten in einem neuen Haushalt anpassen müssen.
Die Betreuer sind sich bewusst, dass sie sich schnell an die neue Umgebung anpassen müssen, damit die Benutzung des gemeinsamen Haushalts im Einklang mit den Gewohnheiten des Pflegebedürftigen und der nächsten Familienmitglieder ist.
Das Pflegepersonal muss während der 24-Stunden-Pflege ein eigenes Zimmer haben, sowie Zugang zum Badezimmer und zu einer Dusche. Die Verpflegung wird im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsführung gesichert.