Pflege braucht kompetente Partner

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Rechtliches

Rechtliche Rahmenbedingungen

Mit Legalisierung der Personenbetreuung in Österreich gemäß Teilnovellierung der Gewerbeordnung mit dem Jahr 2007 wurde die Möglichkeit geschaffen, die 24-Stunden-Betreuung in den eigenen 4 Wänden gesetzeskonform und legal zu organisieren. Grundsätzliche Möglichkeit ist das "Nichtselbständigen-Modell" bzw. das "Selbständigen-Modell". Nunmehr können auf dem Gebiet der Personenbetreuung gemäß innerösterreichischer Gesetzgebung und EU-Recht legal Personenbetreuerinnen aus den osteuropäischen EU-Ländern in Österreich tätig werden. Die neue gültige gesetzliche Rahmenorganisation ermöglicht daher auch gesetzeskonforme Personenbetreuung durch Betreuungskräfte aus den östlichen EU-Staaten.


Staatliche Information

Da die Republik Österreich an legaler, effektiver Betreuung für pflegebedürftige Senioren interessiert ist, wurde eine große Anzahl von Informationsbroschüren in Druckform sowie via Internet herausgegeben. Sie ermöglichen dem Interessierten eine ausführliche Beschäftigung mit dieser recht komplexen Materie. Im Folgenden geben wir einige staatliche Internetadressen wieder, die gute Informationen zu diesem Bereich bieten. Personen, die weitergehende Information benötigen, mögen sich daher bei den folgenden Links kundig machen.

http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/24_Stunden_Betreuung
http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/Pflegegeld
http://www.bmsk.gv.at


Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine staatliche Leistung, das dem pflegebedürftigen Menschen eine Abgeltung seiner erhöhten Aufwendungen aus notwendiger Betreuungstätigkeit geben soll. Voraussetzung ist ein Ruhegenußbezug der Republik Österreich oder ein Anspruch gem. Landespflegegesetz. Für die Antragstellung ist jener Rechtsträger zuständig, der die Pension oder Rente des Betreuungsbedürftigen auszahlt. Erforderlich ist ein Antrag und eine Untersuchung durch einen ärztlichen Sachverständigen. Das Pflegegeld ist je nach dem Ausmaß des zeitlichen Pflegeaufwandes in 7 Stufen gegliedert und beträgt (Werte gültig ab 01.01.2011):

  • Stufe 1: €   154,20
  • Stufe 2: €   284,30
  • Stufe 3: €   442,90
  • Stufe 4: €   664,30
  • Stufe 5: €   902,30
  • Stufe 6: € 1.260,00
  • Stufe 7: € 1.655,80

Nähere und ausführliche Informationen der Pflegegeldproblematik können über den Link
http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/24_Stunden_Betreuung
http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/Pflegegeld
http://www.bmsk.gv.at
oder bei der Pensionsversicherungsanstalt abgefragt werden.


Pflegezuschuss

Zweck dieser Förderung ist es der betreuungsbedürftigen Person einen kleinen Ausgleich für die erhöhten finanziellen Aufwendungen, die aus der Behinderung resultieren, staatlicherseits zukommen zu lassen. Die Förderung beträgt für unselbständig tätige Betreuerinnen bis zu € 1.100,-- sowie für selbständig tätige Betreuer bis zu € 550,-- monatlich (für zwei BetreuerInnen). Die Betreuung muß gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Die Betreuungskräfte müssen eine fachliche, theoretische Ausbildung oder eine mindestens 6-monatige Betreuungsdauer bei ein und demselben Förderungswerber nachweisen. Es besteht eine Einkommensgrenze beim Förderungswerber von € 2.500,-- netto monatlich.

Weitere Informationen können dem Link http://www.pflegedaheim.at sowie dem Informationsstellen der Bundessozialämter in allen neun Bundesländern entnommen werden. Ein Antrag kann mit unserer Hilfe beim Bundessozialamt gestellt werden.


Steuerliche Behandlung der Pflegekosten

Diese sind (abzüglich Förderung und Pflegegeld) als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt beim Betroffenen, mit Selbstbehalt bei Angehörigen) abzugsfähig. Das heißt, sie mindern Ihre Steuerbemessungsgrundlage. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Ihr Rundumpflege24-Team.

Herzlich Willkommen zu Rundumpflege24 | 24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause in ganz Österreich

      

Für mehr Beratung

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen um das Thema Pflege- und Altenbetreuung!

Die Zusammenarbeit mit diplomierten Sozialarbeitern/-innen ist uns wichtig!

Formulare

Sie können hier alle notwendigen Formulare für Ihre 24 Stundenbetreuung bzw. 24h Pflege als PDF herunterladen. Grundsätzlich erhalten Sie diese Formulare von uns nach Beauftragung.

Förderungen

Sie können hier alle notwendigen Formulare für Ihre 24 Stundenbetreuung bzw. 24h Pflege als PDF herunterladen. Grundsätzlich erhalten Sie diese Formulare von uns nach Beauftragung.

 

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Für mehr Service

24h-Pflege für ganz Österreich

 

 

Schon seit vielen Jahren bieten wir eine 24h-Pflege für Menschen an, die auf tägliche Hilfe angewiesen sind. 

 

Wir bieten eine optimale, häusliche Versorgung in enger Zusammenarbeit mit Hausärzten und Angehörigen.

 

 

Unsere Pflegebedürftigen stehen als Mensch im Mittelpunkt

 

Durch regelmäßigen Kontakt zu unserem Pfleger/-innen ermöglichen wir einen optimalen und  reibungslosen Ablauf in allen Belangen und dadurch zufriedene Kunden.

                                                                                                                                                                          

 

Zuhause leben mit kompetenter Pflege!

 

 

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Sie zu unterstützen ist für uns eine Aufgabe!

Altenpflege

Wir bieten in ganz Österreich eine 24h-Pflege mit Hilfe von erfahrenen Betreuer/-innen.

Wir geben durch unser Angebot die Möglichkeit, in vertrauter Umgebung zu bleiben und Ihre Unabhängigkeit zu bewahren.Nach erster Kontaktaufnahme mit uns, erfolgt ein persönliches Gespräch bei der pflegebedürftigen Person....

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Pflegepersonal

Unser Pflegepersonal übt seine Pflegetätigkeit mit einem in Österreich gültigen Gewerbescheines aus.

Durch qualitätssichernde Fort- und Weiterbildungen unserer Pfleger entwickelt sich unser Team für Sie kontinuierlich weiter.

 

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Menschlichkeit

Betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen bieten wir auch in Pflegesituationen eine weitweitgehend eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung. 

Die Unterstützung pflegender Angehöriger liegt uns am Herzen.

 

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Pflegepersonal - 24-Stunden-Pflege zu Hause

Von der Kontaktaufnahme bis zur Betreuung

Nach erster Kontaktaufnahme mit uns, erfolgt ein persönliches Gespräch bei der pflegebedürftigen Person gemeinsam mit deren Angehörigen oder Vertrauenspersonen. Wir ermitteln die genauen Bedürfnisse mit Hilfe eines Frage- und Erhebungsbogen mit ihnen.

Durch die Erkenntnisse dieses Gespräches wird eine genau auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Pflegekraft (Altenpfleger / Altenpflegerin) ausgesucht. 

 

Diese steht dann innerhalb von 7 bis 10 Tagen zur Verfügung. Die Pflegekraft benötigt bei der zu pflegenden Person, ein eigenes Zimmer, und muss die Möglichkeit haben, das Bad, WC und die Küche (inkl. der Lebensmittel) mitzubenutzen.

 

Die Pflegekraft für die Altenbetreuung wird bei der An- und Abreise persönlich von uns, zu Ihnen gebracht und am letzten Tag wieder abgeholt. Der Wechsel der Pflegekraft erfolgt in einem 2-3 wöchigen Rhythmus.

 

Darin sehen wir, den größten Vorteil. Durch diesen Rhythmus können sich die Pflegekraft und auch die zu pflegende Person besser aufeinander einstellen bzw. aneinander gewöhnen. Sollte es zu Problemen mit der Pflegekraft kommen, bitten wir um sofortige Kontaktaufnahme mit uns.

 

 

Am Anreisetag, wird im Beisein von uns, zwischen Ihnen, und der Pflegekraft der Personenbetreuungsvertrag mit allen zu erfüllenden Tätigkeiten unterzeichnet. Danach werden von uns, alle erforderlichen Behördenwege und Anmeldungen durchgeführt.

Der Wechsel der Pflegekraft erfolgt nach 2-3 Wochen automatisch. Dieser wird von uns koordiniert und der genaue Termin mit Ihnen abgesprochen.

 

Fachwissen und Qualifikation des Personals für die 24-Stunden-Pflege Das Gesetz über Sozialleistungen bestimmt eindeutig, dass die Arbeit eines Pflegers nur die Person ausüben kann, die die Ausbildungsbedingungen erfüllt.
Das qualifizierte Pflegepersonal übt seine Tätigkeit der 24-Stunden-Pflege nach erfolgreichem Abschluss eines akkreditierten Pflegekurses aus und weist sich durch ein gültiges Zertifikat aus. Das medizinische Personal weist seine Ausbildung durch ein Abiturzeugnis, ggf. durch ein Diplom, nach. Alle vorgelegten Urkunden werden amtlich beglaubigt und in die deutsche Sprache übersetzt.
Unser Pflegepersonal wird ordentlich über seine Rechte und Pflichten bezüglich der Personen, die auf die Betreuung angewiesen sind, belehrt. 

 

      Zu den Grundtätigkeiten der Betreuung gehören z.B.:

 

  • Unterstützung bei der Körperpflege,
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden,
  • Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei der Arzneimittelaufnahme,
  • Unterstützung bei Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und
  • Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen
  • Haushaltsdienstleistungen, vor allem: Zubereitung und Geben von Mahlzeiten, Einkäufe, Räumungsarbeiten, Hausarbeiten, Sicherstellen eines gesunden Klimas, Pflanzen- und Tierpflege, Waschen, Bügeln usw.
  • Unterstützung und Hilfe bei den täglichen Aufgaben: Organisation des Tagesprogramms, Aufrechterhalten der Interessen des Pflegebedürftigen, Hilfeleistung bei täglichen Tätigkeiten usw.
  • Gesellschaftliche Funktion: gesellschaftliche Veranstaltungen, Gespräche, Aufrechterhalten der gesellschaftlichen Kontakte zur Familie und zu Freunden, Zusammenarbeit bei den gesellschaftlichen Aktivitäten usw.
  • Ordentliche Buchführung von Haushaltsrechnungen und Nachweis der Ausgaben für den Pflegebedürftigen.
  • Organisation beim Austausch mit einem anderen Pfleger bzw. einer anderen Pflegerin.
  • Verabreichung von Arzneimitteln,
  • Anlegen von Verbänden und Bandagen,
  • Verabreichung von subkutanen Insulinspritzen,
  • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens oder einfache Wärme- und Lichtanwendungen.

 

Altenpflege

Unsere Philosophie in der Altenpflege

Wir die Rundumpflege24 haben es sich zum Ziel gesetzt, Ihnen Ihren Alltag zu verschönern und das alltägliche Leben durch eine kompetente und professionelle Betreuung zu erleichtern. Der Mensch steht bei uns dabei immer an erster Stelle.

Wir vermitteln ihnen eine gute 24h-Betreuung, zu leistbaren Bedingungen. Ihre pflegebedürftigen Angehörigen, Familienmitglieder oder anvertrauten Personen, müssen ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen und können am aktiven Familienleben weiter teilhaben.

Senden Sie uns eine Anfrage oder kontaktieren Sie uns per Telefon. Wir kommen gerne bei Ihnen zu einem persönlichen Gespräch vorbei.

24-Stunden-Pflege

24-Stunden-Pflege

24-Stunden-Pflege, legal und verantwortungsbewusst

Seit 1. November 2006 besteht die gesetzliche Regelung für Bürger aus den Mitgliedsstaaten der EU, die sich um eine Tätigkeit in der 24-Stunden-Pflege in Österreich in Familien bewerben oder eine solche Tätigkeit ausüben.              

 

Das Pflegepersonal aus den neuen Mitgliedsstaaten der EU braucht für diese Tätigkeit keine Arbeitserlaubnis, Bedingung ist aber, dass das Pflegepersonal eine medizinische Ausbildung (Krankenschwester, medizinische Betreuerin) nachweisen kann. 

 

Das Pflegepersonal ist verpflichtet, die Betreuungsqualität zu sichern, Diskretion und Stillschweigen über die Tatsachen, die es über den Pflegebedürftigen bei der Ausübung seiner Tätigkeit erfährt, zu bewahren, u.U. nur den gesetzlichen Vertreter zu informieren, und mit den Personen und Behörden, die an der Pflege und der Betreuung des Pflegebedürftigen beteiligt sind, zusammenzuarbeiten.

Unser Personal übt seine Pflegetätigkeit aufgrund eines gültigen Gewerbescheines aus, der in Österreich ausgestellt wird.

Das selbstständig arbeitende Pflegepersonal richtet sich nach den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes (HbeG) und nach § 159 und § 160 des Bundesgesetzblattes (BGBl) in der jeweiligen Fassung.

Unsere Agentur unterstützt das Pflegepersonal bei den notwendigen behördlichen Meldungen, damit seine Tätigkeit im Einklang mit der jeweiligen Gesetzgebung über die Leistung einer 24-Stunden-Pflege in Österreich ist.